Allgemeine Geschäftsbedingungen


(Stand 07.12.2020)



AGB Privatkunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erteilung von

Einzel- oder Gruppen-Sprachtraining gegenüber Privatkunden

 
1. Geltung
     

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erteilung von Einzel- oder Gruppen-Sprachtraining gegenüber Privatkunden (im Folgenden: "Kunde"). Sie gelten auch für künftige Aufträge.

 
2. Zustandekommen des Trainingsvertrages
     

Die Trainingsbuchung kann mündlich, fernmündlich, postalisch, per E-Mail oder per Fax erfolgen. Eine rechtliche Bindungswirkung tritt jedoch erst durch unsere Bestäti­gung oder Beginn der Erteilung des Trainings ein.

 
3. Trainingserteilung
     

Das Training wird nach der schuleigenen "Learn and Speak" Methode erteilt. Eine Trainingsstunde dauert 45 Minuten.

Der Training wird zu den vereinbarten Zeitpunkten gehalten. Verschiebungen sind möglich nach Maßgabe der Vertragsziffer 5. Der Training findet ganzjährig auch während der staatlichen Schulferien statt.

Kann der Kunde an Trainingsstunden nicht teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Nachholung des Trainigs. Kann ein Kunde längerfristig nicht teilnehmen, sollte von ihm erwogen werden, ob er jemanden benennen kann, der an seiner Stelle teilnimmt (s. Ziffer 6).

Dem Training kann ein pädagogischer Berater beiwohnen, der allerdings nicht in das Training eingreift.

Das Training durch bestimmte Dozenten ist nicht geschuldet. Die Nennung von Do­zenten, z.B. in Programmen oder der Vereinbarung, ist daher lediglich unverbindlich. Wir sind zur Auswechselung von Dozenten berechtigt.

 
4. Vertragspflichten des Kunden
     

Einschreibegebühr, Lehrgangsgebühr und der Preis für das Lernmaterial sind zum ver­traglich vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen. Besteht diesbezüglich keine besondere Ver­einbarung, sind Einschreibegebühr und der Preis für das Lernmaterial sofort fällig. Die Lehrgangsgebühren sind in diesem Fall im Voraus jeweils für einen Zeitraum von 4 Wo­chen zu begleichen.

Die Zahlung hat ohne Abzüge zu erfolgen. Skonto wird nicht gewährt.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn und soweit seine Gegenansprüche entweder im Gegenseitigkeitsverhältnis (§ 320 BGB) zu den von uns geltend gemachten Ansprüchen stehen oder rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zudem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Pünktliches Erscheinen und regelmäßige und aktive Teilnahme am Training sind wesentliche Voraussetzungen für einen effizientes Training.

Der Kunde verpflichtet sich, keinen unserer Trainer direkt und unter unserer Umgehung zu beschäftigen. Diese Pflicht gilt für einen Zeitraum bis 1 Jahr nach Abschluss der letzten Trainingsmaßnahme. Wird gegen diese Pflicht verstoßen, führt dies zu einem Schadensersatzanspruch des Kunden uns gegenüber, es sei denn der Kunde hat den Verstoß gegen diese Pflicht nicht zu vertreten. Der Schadensersatzanspruch beläuft sich pauschal auf € 1.000. Beiden Parteien ist aber der Nachweis gestattet, dass tatsächlich ein höherer oder niedriger Schaden entstanden ist. Gelingt dieser Nachweis, ist entsprechend der höhere oder niedrigere tatsächliche Schaden anstelle der Pauschale zu ersetzen.

 
5. Terminfestlegungen und -verschiebungen, Nichtwahrnahme vom Training
     

Wir sind berechtigt, bei Bedarf Beginn und Ende des Trainings des Lehrganges neu festzulegen. Weiter sind wir berechtigt, bei Bedarf die Trainingszeiten zu ändern. Im Fall des Einzeltrainigs werden wir uns vor derartigen Änderungen mit dem Kunden abstimmen. Sofern im Fall des Gruppentrainings mitgeteilte Terminverlegungen oder Verschiebungen für den Kunden mit Schwierigkeiten verbunden sind, ist uns dies schnellstmöglich mitzuteilen, damit ggf. umgeplant werden kann.

Führen unabgestimmte Änderungen der vorstehenden Art dazu, dass der Kunde an einzelnen Trainingstunden oder dem gesamten Kurs nicht teilnehmen kann, steht ihm nach seiner Wahl Ersatztraining (im Fall von Gruppentraining: nur unter der Voraussetzung, dass entsprechende weitere Kurse stattfinden) oder (sofern nicht nur ein einzelner Termin nicht wahrgenommen werden kann) ein außerordentliches Kündigungsrecht oder ein Anspruch auf anteilige Erstattung der Lehrgangsgebühr zu. Diese Rechte entfallen, wenn der Kunde den Änderungen zugestimmt hat. Sie entfallen weiter, wenn der Kunde nach Mitteilung der geänderten Trainingszeiten nicht binnen einer Woche auf die auftretenden Schwierigkeiten hinweist.

Im Fall von Einzeltraining kann der Kunde in besonders begründeten Einzelfällen die mit ihm vereinbarten Trainingszeiten bis spätestens 24 Stunden am Werktag vorher absagen. Bei einem Kurstermin an einem Montag muss die Absage bis spätestens Freitag 14 Uhr erfolgen. Handelt es sich um einen Kurstermin nach einem Feiertag, muss dieser bis spätestens 14 Uhr am Tag vor dem Feiertag abgesagt werden. In diesem Fall wird ein Ersatztermin durch uns bestimmt. Vereinbarte Trainingszeiten, die nach diesem Zeitpunkt abgesagt oder ohne Absage nicht in Anspruch genommen werden, werden ohne Ausnahme berechnet. 

Bei Nichtinanspruchnahme der nicht wahrgenommen Trainingsstunden verfallen diese Reststunden nach 24 Monaten.

 
6. Ersatzbenennung eines Teilnehmers
     

Falls der Kunde nicht mehr am Training teilnehmen kann oder will, ist er berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, der an seiner Stelle in den Vertrag tritt. Wir sind nur berechtigt, den Ersatzteilnehmer aus berechtigten Gründen abzulehnen, etwa bei zweifelhafter Zahlungsfähigkeit oder nicht ausreichenden Vorkenntnissen im Falle von Gruppentraining.

Wird aufgrund einer solchen Auswechselung ein zusätzlicher Satz an Lernmaterial benötigt, ist dieser gesondert zu bezahlen. Zudem fällt für den Ersatzteilnehmer eine Einschreibegebühr an.

 
7. Kündigung
     

Der Vertrag ist auf eine feste Leistungszeit geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist daher ausgeschlossen. Eine fristlose Kündigung aufgrund einer besonderen Vertrau­ensstellung nach § 627 BGB besteht nicht. Ein etwaiges Recht zur außerordentlichen Kündigung aus sonstigen Gründen bleibt unberührt.

 
8. Urheber- und Nutzungsrechte
     

Trainingsmaterialien sind unser geistiges Eigentum, bzw. das des Erstellers.

Die Lernmaterialien oder Teile daraus dürfen ohne schriftliche Einwilligung von uns nicht übersetzt oder vervielfältigt oder zu anderen Zwecken als zum Training der Teilnehmer verwendet werden.

 
9. Haftung auf Schadensersatz
     

Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Sofern nicht Vorsatz vorliegt, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Aufwendungsersatzansprüche des Kunden nach § 284 BGB sind insoweit abbedungen, als ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist.

 
10. Datenschutz
     

Den Teilnehmern ist bewusst, dass Ihre erforderlichen persönlichen Daten zum Zweck der Kursplanung und -durchführung verarbeitet und diese auch an berechtigte Dritte, wie beispielsweise Lehrkräfte weitergegeben werden. Die Teilnehmer haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten

 
11. Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht.

AGB Firmenkunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erteilung von

Einzel- oder Gruppen-Sprachtraining gegenüber Firmenkunden

 
1. Geltung

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erteilung von Einzel- oder Gruppen-Sprachtraining gegenüber Firmenkunden (im Folgenden: "Kunde"). Sie gelten auch für künftige Aufträge. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden müssen vertraglich vereinbart werden.

 
2. Zustandekommen des Trainingsvertrages

Die Trainingssbuchung kann mündlich, fernmündlich, postalisch, per E-Mail oder per Fax erfolgen. Eine rechtliche Bindungswirkung tritt jedoch erst durch unsere Bestäti­gung oder Beginn der Erteilung des Trainings ein.

Der Vertrag kommt zwischen Auftragnehmer (Learn and Speak Leipzig) und dem Kunden zustande. Eine direkte vertragliche Beziehung zum einzelnen, vom Kunden zu benennenden Teilnehmer besteht nicht, sofern nicht Kunde und Teilnehmer identisch sind.

 
3. Trainingsserteilung
     

Das Training wird nach der schuleigenen "Learn and Speak" Methode  erteilt. Eine Trainingsstunde dauert 45 Minuten.

Das Training wird zu den vereinbarten Zeitpunkten gehalten. Verschiebungen sind möglich nach Maßgabe der Vertragsziffer 5. Das Training findet ganzjährig auch während der staatlichen Schulferien statt.

Kann ein Teilnehmer an Trainingsstunden nicht teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Nachholung des Trainings.

Das vereinbarte Training dient der beruflichen Ausbildung und der bei Bedarf ordnungsgemäßen Vorbereitung auf eine Prüfung vor einer hierfür autorisierten Institution bzw. der Sprachausbildung gemäß vereinbartem Ausbildungsziel.

Dem Training kann ein pädagogischer Berater beiwohnen, der allerdings nicht in das Training eingreift.

Das Training durch bestimmte Dozenten ist nicht geschuldet. Die Nennung von Do­zenten, z.B. in Programmen oder der Vereinbarung, ist daher lediglich unverbindlich.

 
4. Vertragspflichten des Kunden

Lehrgangsgebühr und der Preis für das Lernmaterial sind zum ver­traglich vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen. Besteht diesbezüglich keine besondere Ver­einbarung, sind Einschreibegebühr und der Preis für das Lernmaterial sofort fällig. Die Lehrgangsgebühren sind in diesem Fall im Voraus jeweils für einen Zeitraum von 4 Wo­chen zu begleichen.

Die Zahlung hat ohne Abzüge zu erfolgen. Skonto wird nicht gewährt.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn und soweit seine Gegenansprüche entweder im Gegenseitigkeitsverhältnis (§ 320 BGB) zu den von uns geltend gemachten Ansprüchen stehen oder rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zudem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Pünktliches Erscheinen und regelmäßige und aktive Teilnahme am Training sind wesentliche Voraussetzungen für einen effizientes Training. Der Kunde ist daher im allseitigen Interesse gebeten, den oder die Teilnehmer entsprechend zu instruieren.

Der Kunde verpflichtet sich, keinen unserer Trainer direkt und unter unserer Umgehung zu beschäftigen. Diese Pflicht gilt für einen Zeitraum bis 1 Jahr nach Abschluss der letzten Trainingsmaßnahme. Wird gegen diese Pflicht verstoßen, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von € 5.000,00 zu unseren Gunsten fällig, es sei denn der Kunde hat den Verstoß gegen diese Pflicht nicht zu vertreten. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche werden hierdurch nicht beschränkt.

 
5. Terminfestlegungen und -verschiebungen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Bedarf Beginn und Ende des Trainingss des Lehrganges neu festzulegen. Weiter ist Der Auftragnehmer berechtigt, bei Bedarf die Trainingszeiten zu ändern. Die beiden vorstehenden Sätze gelten nur im Rahmen des für den Kunden Zumutbaren. Sofern mitgeteilte Terminverlegungen oder Verschiebungen für den Kunden mit Schwierigkeiten verbunden sind, ist uns dies schnellstmöglich mitzuteilen, damit ggf. umgeplant werden kann.

Der Kunde kann in besonders begründeten Einzelfällen die mit ihm vereinbarten Trainingszeiten bis spätestens 24 Stunden am Werktag vorher absagen. Bei einem Kurstermin am Montag muss die Absage bis spätestens Freitag 14 Uhr erfolgen. Handelt es sich um einen Kurstermin nach einem Feiertag, muss dieser bis spätestens 14 Uhr am Tag vor dem Feiertag abgesagt werden. In diesem Fall wird ein Ersatztermin durch uns bestimmt. Vereinbarte Trainingszeiten, die nach diesem Zeitpunkt abgesagt oder ohne Absage nicht in Anspruchgenommen wurden, werden ohne Ausnahme berechnet.

Bei Nichtinanspruchnahme der nicht wahrgenommenen Trainingsstunden verfallen diese Reststunden nach 24 Monaten.

 
6. Auswechselung der Teilnehmer und / oder der Trainer

Der Kunde ist berechtigt, in Einzelfällen Teilnehmer auszuwechseln. Eine Auswechslung ist bei Gruppentraining nicht möglich, wenn dies nach Einschätzung unseres Trainers aufgrund eines unterschiedlichen Kenntnisniveaus die Erreichung der Trainingsziele erschwert oder unmöglich macht. Wird aufgrund einer solchen Auswechselung ein zusätzlicher Satz an Lernmaterial benötigt, ist dieser gesondert zu bezahlen.

Da gem. Ziffer 1 kein Training durch einen bestimmten Trainer geschuldet ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, Trainer auszuwechseln.

 
7. Kündigung

Der Vertrag ist auf eine feste Leistungszeit geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist daher ausgeschlossen. Eine fristlose Kündigung aufgrund einer besonderen Vertrau­ensstellung nach § 627 BGB besteht nicht. Ein etwaiges Recht zur außerordentlichen Kündigung aus sonstigen Gründen bleibt unberührt.

 
8. Urheber- und Nutzungsrechte

Trainingsmaterialien sind unser geistiges Eigentum, bzw. das des Erstellers.

Die Lernmaterialien oder Teile daraus dürfen ohne schriftliche Einwilligung von uns nicht übersetzt oder vervielfältigt oder zu anderen Zwecken als zum Training der Teilnehmer verwendet werden.


9. Haftung auf Schadensersatz

Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Sofern nicht Vorsatz vorliegt, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Aufwendungsersatzansprüche des Kunden nach § 284 BGB sind insoweit abbedungen, als ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist.

 
10. Datenschutz

Den Teilnehmern ist bewusst, dass Ihre erforderlichen persönlichen Daten zum Zweck der Kursplanung und -durchführung verarbeitet und diese auch an berechtigte Dritte, wie beispielsweise Lehrkräfte weitergegeben werden. Die Teilnehmer haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten

 
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine Person, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist, an unserem Sitz. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.

AGB Übersetzungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Fertigung

von Übersetzungen und ähnliche Werk- und Dienstleistungen

 
1. Geltung
     

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Fertigung von Übersetzungen und ähnliche bzw. zugehörige Werk- oder Dienstleistungen (etwa Korrekturlesen oder Beglaubigungen). Sie gelten auch für künftige Aufträge. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht akzeptiert.

 
2. Zustandekommen eines Auftrages, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
     

Die Auftragserteilung kann mündlich, fernmündlich, postalisch, per E-Mail oder per Fax erfolgen. Eine rechtliche Bindungswirkung tritt erst durch unsere Bestätigung oder Ausführung des Auftrages ein.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns bereits bei der Auftragserteilung hinsichtlich der für die Auftragsbearbeitung erforderlichen Umstände - insbesondere Zielsprache, Verwendungszweck, Fachgebiet, besondere Terminologiewünsche, Wünsche hinsichtlich der Ausführungsform etc. - ausreichend zu instruieren. Sofern für die Anfertigung der Übersetzung ergänzende Informationen erforderlich sind, sind diese bereits bei Auftragserteilung zu übermitteln.

Verstößt der Auftraggeber gegen diese Mitwirkungspflichten, so geht dies zu seinen Lasten.

 
3. Kündigung des erteilten Auftrags
     

Sollte der Auftraggeber den Vertrag gemäß § 649 BGB kündigen, haben wir einen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Wir müssen uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir in Folge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen ersparen bzw. durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwerben bzw. zu erwerben böswillig unterlassen.

Etwa weitergehende gesetzliche Rechte des Auftraggebers werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.

 
4. Leistungserbringung, Leistungszeit, höhere Gewalt
     

Die Übersetzung erfolgt vollständig, in Übereinstimmung mit den grammatikalischen Regeln, dem Textsinn und dem Verwendungszweck der Übersetzung. Fachausdrücke werden in allgemein üblicher und allgemein verständlicher Form übersetzt, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen mitgegeben werden.

Eine stilistische Überarbeitung ist in keinem Fall geschuldet.

Teillieferungen an unternehmerische Auftraggeber sind zulässig, soweit sie diesem zumutbar sind.

Lieferfristen sind Schätzangaben, wenn diese nicht ausdrücklich als Festtermine vereinbart wurden. Sind feste Termine vereinbart, sind wir zum Hinausschieben des Termins berechtigt, wenn hierfür vom Auftraggeber zu vertretende Umstände maßgeblich sind. Dies gilt insbesondere, wenn sich herausstellt, dass ergänzende Informationen notwendig sind, um den Text sachgerecht übersetzen zu können. In diesem Fall informieren wir den Auftraggeber von der voraussichtlichen Verzögerung.

Höhere Gewalt und sonstige Ereignisse jedweder Art, welche die Ausführung des Auftrags verzögern oder in sonstiger Weise behindern und die nicht in unserer Einflusssphäre liegen und nicht von uns zu vertreten sind (z.B. Beschränkungen behördlicher Art, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Streik, Aussperrung usw.) befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von unserer Leistungspflicht. Wird für uns absehbar, dass derartige Ereignisse die Leistung verzögern, haben wir dies dem Auftraggeber anzuzeigen.  Ist einer der Parteien eine Erfüllung des Vertrages aufgrund der Verzögerung nicht mehr zumutbar, ist sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind aufgrund dieser Sachverhalte ausgeschlossen.

 
5. Preis und Zahlungsbedingungen
     

Der Berechnung wird die zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages gültige Preisliste zugrunde gelegt.

Bei Übersetzungen richtet sich der Preis nach Sprache und Schwierigkeitsgrad des zu übersetzenden und des übersetzten Textes, sowie nach der Zeilenzahl des übersetzten Textes. Eine Normzeile hat 55 Zeichen einschließlich Leerzeichen.

Ist für die im konkreten Fall zutreffende Übersetzung mehrdeutiger Begriffe die Durchsicht von Informationsmaterial erforderlich, fällt für den Zeitaufwand, der aufgrund der Durchsicht dieses Materials anfällt, ein zusätzliches Honorar nach dem in der in der Preisliste genannten Stundensatz an.

Etwaige Kostenvoranschläge sind unverbindlich, bei den darin enthaltenen Angaben handelt es sich um ca.-Angaben, für deren Richtigkeit keine Gewähr übernommen wird.

Zahlung ist sofort fällig. Skonto wird nicht gewährt.

Der Auftraggeber ist zur Nutzung der Übersetzung erst mit vollständiger Zahlung berechtigt.

 
6. Urheberrecht
     

Übersetzungen sind geistiges Eigentum des Übersetzers.

Eine Mehrfachverwendung (etwa als Aushang, Rundschreiben, Formular, durch Druck und Vervielfältigung etc.) darf nur mit seiner Zustimmung erfolgen.

Sollten wir aufgrund einer von uns gelieferten Übersetzung durch Dritte wegen angeblicher oder tatsächlicher Verletzung von fremden Urheberrechten in Anspruch genommen werden, stellt uns der Auftraggeber von diesen in vollem Umfang frei. Er ist auch verpflichtet, uns aufgrund dieser Inanspruchnahme entstehende Kosten der Rechtsverteidigung auf erstes Anfordern zu tragen.

 
7. Mängel
     

Sollte die Übersetzung mangelhaft sein, hat der Auftraggeber eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb derer der Mangel zu beseitigen ist. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist oder dem wiederholten Fehlschlagen der Beseitigung des Mangels ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages oder eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.

Ein Mangel liegt nicht vor, sofern die als unzureichend erkannte Übersetzungsleistung auf der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers oder auf fehlerhaften, unvollständigen, terminologisch falschen oder schlecht lesbaren Übersetzungsvorlagen beruht.

Für Gewährleistungsansprüche unternehmerischer Auftraggeber besteht eine einjährige Gewährleistungsfrist, die ab Abnahme zu laufen beginnt. Für etwaige Schadensersatzansprüche jeder Art gilt dies nicht, insofern geltend die gesetzlichen Fristen. Für Auftraggeber, die keine Unternehmer sind, gilt die Fristverkürzung nicht.

 
8. Haftung auf Schadensersatz
     

Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Sofern nicht Vorsatz vorliegt, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers nach § 284 BGB sind insoweit abbedungen, als ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist.

 
9. Vertraulichkeit
     

Aufträge werden grundsätzlich streng vertraulich behandelt. Unsere Mitarbeiter sind hierzu ebenfalls verpflichtet.

 
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
     

Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine Person, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist, an unserem Sitz. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.

empty