Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Stand: 02. Februar 2026

AGB Privatkunden

Stand: 02.02.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erteilung von
Einzel- oder Gruppen-Sprachtraining gegenüber Privatkunden

1. Geltung

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erteilung von Einzel- oder Gruppen-Sprachtraining gegenüber Privatkunden (im Folgenden: "Kunde"). Sie gelten auch für künftige Aufträge.

2. Zustandekommen des Trainingsvertrages

Die Trainingsbuchung kann mündlich, fernmündlich, postalisch, per E-Mail oder per Fax erfolgen. Eine rechtliche Bindungswirkung tritt jedoch erst durch unsere Bestätigung oder Beginn der Erteilung des Trainings ein.

3. Trainingserteilung

Das Training wird nach der schuleigenen "Learn and Speak" Methode erteilt. Eine Trainingsstunde dauert 45 Minuten.

Das Training wird zu den vereinbarten Zeitpunkten gehalten. Verschiebungen sind möglich nach Maßgabe der Vertragsziffer 5. Das Training findet ganzjährig auch während der staatlichen Schulferien statt.

Kann der Kunde an Trainingsstunden nicht teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Nachholung des Trainings. Kann ein Kunde längerfristig nicht teilnehmen, sollte von ihm erwogen werden, ob er jemanden benennen kann, der an seiner Stelle teilnimmt (s. Ziffer 6).

Dem Training kann ein pädagogischer Berater beiwohnen, der allerdings nicht in das Training eingreift.

Das Training durch bestimmte Dozenten ist nicht geschuldet. Die Nennung von Dozenten, z.B. in Programmen oder der Vereinbarung, ist daher lediglich unverbindlich. Wir sind zur Auswechselung von Dozenten berechtigt.

4. Vertragspflichten des Kunden

Einschreibegebühr, Lehrgangsgebühr und der Preis für das Lernmaterial sind zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen. Besteht diesbezüglich keine besondere Vereinbarung, sind Einschreibegebühr und der Preis für das Lernmaterial sofort fällig. Die Lehrgangsgebühren sind in diesem Fall im Voraus jeweils für einen Zeitraum von 4 Wochen zu begleichen.

Die Zahlung hat ohne Abzüge zu erfolgen. Skonto wird nicht gewährt.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn und soweit seine Gegenansprüche entweder im Gegenseitigkeitsverhältnis (§ 320 BGB) zu den von uns geltend gemachten Ansprüchen stehen oder rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zudem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Pünktliches Erscheinen und regelmäßige und aktive Teilnahme am Training sind wesentliche Voraussetzungen für ein effizientes Training.

Der Kunde verpflichtet sich, keinen unserer Trainer direkt und unter unserer Umgehung zu beschäftigen. Diese Pflicht gilt für einen Zeitraum bis 1 Jahr nach Abschluss der letzten Trainingsmaßnahme. Wird gegen diese Pflicht verstoßen, führt dies zu einem Schadensersatzanspruch uns gegenüber, es sei denn der Kunde hat den Verstoß gegen diese Pflicht nicht zu vertreten. Der Schadensersatzanspruch beläuft sich pauschal auf € 1.000. Beiden Parteien ist aber der Nachweis gestattet, dass tatsächlich ein höherer oder niedriger Schaden entstanden ist. Gelingt dieser Nachweis, ist entsprechend der höhere oder niedrigere tatsächliche Schaden anstelle der Pauschale zu ersetzen.

5. Terminfestlegungen und -verschiebungen, Nichtwahrnahme vom Training

Wir sind berechtigt, bei Bedarf Beginn und Ende des Trainings des Lehrganges neu festzulegen. Weiter sind wir berechtigt, bei Bedarf die Trainingszeiten zu ändern. Im Fall des Einzeltrainings werden wir uns vor derartigen Änderungen mit dem Kunden abstimmen. Sofern im Fall des Gruppentrainings mitgeteilte Terminverlegungen oder Verschiebungen für den Kunden mit Schwierigkeiten verbunden sind, ist uns dies schnellstmöglich mitzuteilen, damit ggf. umgeplant werden kann.

Führen unabgestimmte Änderungen der vorstehenden Art dazu, dass der Kunde an einzelnen Trainingstunden oder dem gesamten Kurs nicht teilnehmen kann, steht ihm nach seiner Wahl Ersatztraining (im Fall von Gruppentraining: nur unter der Voraussetzung, dass entsprechende weitere Kurse stattfinden) oder (sofern nicht nur ein einzelner Termin nicht wahrgenommen werden kann) ein außerordentliches Kündigungsrecht oder ein Anspruch auf anteilige Erstattung der Lehrgangsgebühr zu. Diese Rechte entfallen, wenn der Kunde den Änderungen zugestimmt hat. Sie entfallen weiter, wenn der Kunde nach Mitteilung der geänderten Trainingszeiten nicht binnen einer Woche auf die auftretenden Schwierigkeiten hinweist.

Im Fall von Einzeltraining kann der Kunde in besonders begründeten Einzelfällen die mit ihm vereinbarten Trainingszeiten bis spätestens 24 Stunden am Werktag vorher absagen. Bei einem Kurstermin an einem Montag muss die Absage bis spätestens Freitag 14 Uhr erfolgen. Handelt es sich um einen Kurstermin nach einem Feiertag, muss dieser bis spätestens 14 Uhr am Tag vor dem Feiertag abgesagt werden. In diesem Fall wird ein Ersatztermin durch uns bestimmt. Vereinbarte Trainingszeiten, die nach diesem Zeitpunkt abgesagt oder ohne Absage nicht in Anspruch genommen werden, werden ohne Ausnahme berechnet.

Bei Nichtinanspruchnahme der nicht wahrgenommenen Trainingsstunden verfallen diese Reststunden nach 24 Monaten.

6. Ersatzbenennung eines Teilnehmers

Falls der Kunde nicht mehr am Training teilnehmen kann oder will, ist er berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, der an seiner Stelle in den Vertrag tritt. Wir sind nur berechtigt, den Ersatzteilnehmer aus berechtigten Gründen abzulehnen, etwa bei zweifelhafter Zahlungsfähigkeit oder nicht ausreichenden Vorkenntnissen im Falle von Gruppentraining.

Wird aufgrund einer solchen Auswechselung ein zusätzlicher Satz an Lernmaterial benötigt, ist dieser gesondert zu bezahlen. Zudem fällt für den Ersatzteilnehmer eine Einschreibegebühr an.

7. Kündigung

Der Vertrag ist auf eine feste Leistungszeit geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist daher ausgeschlossen. Eine fristlose Kündigung aufgrund einer besonderen Vertrauensstellung nach § 627 BGB besteht nicht. Ein etwaiges Recht zur außerordentlichen Kündigung aus sonstigen Gründen bleibt unberührt.

8. Urheber- und Nutzungsrechte

Trainingsmaterialien sind unser geistiges Eigentum, bzw. das des Erstellers.

Die Lernmaterialien oder Teile daraus dürfen ohne schriftliche Einwilligung von uns nicht übersetzt oder vervielfältigt oder zu anderen Zwecken als zum Training der Teilnehmer verwendet werden.

9. Haftung auf Schadensersatz

Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Sofern nicht Vorsatz vorliegt, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Aufwendungsersatzansprüche des Kunden nach § 284 BGB sind insoweit abbedungen, als ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist.

10. Datenschutz

Den Teilnehmern ist bewusst, dass ihre erforderlichen persönlichen Daten zum Zweck der Kursplanung und -durchführung verarbeitet und diese auch an berechtigte Dritte, wie beispielsweise Lehrkräfte weitergegeben werden. Die Teilnehmer haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.

11. Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht.

AGB Firmenkunden

Stand: 02.02.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erteilung von
Einzel- oder Gruppen-Sprachtraining gegenüber Firmenkunden

1. Geltung

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erteilung von Einzel- oder Gruppen-Sprachtraining gegenüber Firmenkunden (im Folgenden: "Kunde"). Sie gelten auch für künftige Aufträge. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden müssen vertraglich vereinbart werden.

2. Zustandekommen des Trainingsvertrages

Die Trainingsbuchung kann mündlich, fernmündlich, postalisch, per E-Mail oder per Fax erfolgen. Eine rechtliche Bindungswirkung tritt jedoch erst durch unsere Bestätigung oder Beginn der Erteilung des Trainings ein.

Der Vertrag kommt zwischen Auftragnehmer (Learn and Speak Leipzig) und dem Kunden zustande. Eine direkte vertragliche Beziehung zum einzelnen, vom Kunden zu benennenden Teilnehmer besteht nicht, sofern nicht Kunde und Teilnehmer identisch sind.

3. Trainingserteilung

Das Training wird nach der schuleigenen "Learn and Speak" Methode erteilt. Eine Trainingsstunde dauert 45 Minuten.

Das Training wird zu den vereinbarten Zeitpunkten gehalten. Verschiebungen sind möglich nach Maßgabe der Vertragsziffer 5. Das Training findet ganzjährig auch während der staatlichen Schulferien statt.

Kann ein Teilnehmer an Trainingsstunden nicht teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Nachholung des Trainings.

Das vereinbarte Training dient der beruflichen Ausbildung und der bei Bedarf ordnungsgemäßen Vorbereitung auf eine Prüfung vor einer hierfür autorisierten Institution bzw. der Sprachausbildung gemäß vereinbartem Ausbildungsziel.

Dem Training kann ein pädagogischer Berater beiwohnen, der allerdings nicht in das Training eingreift.

Das Training durch bestimmte Dozenten ist nicht geschuldet. Die Nennung von Dozenten, z.B. in Programmen oder der Vereinbarung, ist daher lediglich unverbindlich.

4. Vertragspflichten des Kunden

Lehrgangsgebühr und der Preis für das Lernmaterial sind zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen. Besteht diesbezüglich keine besondere Vereinbarung, sind Einschreibegebühr und der Preis für das Lernmaterial sofort fällig. Die Lehrgangsgebühren sind in diesem Fall im Voraus jeweils für einen Zeitraum von 4 Wochen zu begleichen.

Die Zahlung hat ohne Abzüge zu erfolgen. Skonto wird nicht gewährt.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn und soweit seine Gegenansprüche entweder im Gegenseitigkeitsverhältnis (§ 320 BGB) zu den von uns geltend gemachten Ansprüchen stehen oder rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zudem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Pünktliches Erscheinen und regelmäßige und aktive Teilnahme am Training sind wesentliche Voraussetzungen für ein effizientes Training. Der Kunde ist daher im allseitigen Interesse gebeten, den oder die Teilnehmer entsprechend zu instruieren.

Der Kunde verpflichtet sich, keinen unserer Trainer direkt und unter unserer Umgehung zu beschäftigen. Diese Pflicht gilt für einen Zeitraum bis 1 Jahr nach Abschluss der letzten Trainingsmaßnahme. Wird gegen diese Pflicht verstoßen, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von € 5.000,00 zu unseren Gunsten fällig, es sei denn der Kunde hat den Verstoß gegen diese Pflicht nicht zu vertreten. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche werden hierdurch nicht beschränkt.

5. Terminfestlegungen und -verschiebungen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Bedarf Beginn und Ende des Trainings des Lehrganges neu festzulegen. Weiter ist der Auftragnehmer berechtigt, bei Bedarf die Trainingszeiten zu ändern. Die beiden vorstehenden Sätze gelten nur im Rahmen des für den Kunden Zumutbaren. Sofern mitgeteilte Terminverlegungen oder Verschiebungen für den Kunden mit Schwierigkeiten verbunden sind, ist uns dies schnellstmöglich mitzuteilen, damit ggf. umgeplant werden kann.

Der Kunde kann in besonders begründeten Einzelfällen die mit ihm vereinbarten Trainingszeiten bis spätestens 24 Stunden am Werktag vorher absagen. Bei einem Kurstermin am Montag muss die Absage bis spätestens Freitag 14 Uhr erfolgen. Handelt es sich um einen Kurstermin nach einem Feiertag, muss dieser bis spätestens 14 Uhr am Tag vor dem Feiertag abgesagt werden. In diesem Fall wird ein Ersatztermin durch uns bestimmt. Vereinbarte Trainingszeiten, die nach diesem Zeitpunkt abgesagt oder ohne Absage nicht in Anspruch genommen wurden, werden ohne Ausnahme berechnet.

Bei Nichtinanspruchnahme der nicht wahrgenommenen Trainingsstunden verfallen diese Reststunden nach 24 Monaten.

6. Auswechselung der Teilnehmer und / oder der Trainer

Der Kunde ist berechtigt, in Einzelfällen Teilnehmer auszuwechseln. Eine Auswechslung ist bei Gruppentraining nicht möglich, wenn dies nach Einschätzung unseres Trainers aufgrund eines unterschiedlichen Kenntnisniveaus die Erreichung der Trainingsziele erschwert oder unmöglich macht. Wird aufgrund einer solchen Auswechselung ein zusätzlicher Satz an Lernmaterial benötigt, ist dieser gesondert zu bezahlen.

Da gem. Ziffer 3 kein Training durch einen bestimmten Trainer geschuldet ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, Trainer auszuwechseln.

7. Kündigung

Der Vertrag ist auf eine feste Leistungszeit geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist daher ausgeschlossen. Eine fristlose Kündigung aufgrund einer besonderen Vertrauensstellung nach § 627 BGB besteht nicht. Ein etwaiges Recht zur außerordentlichen Kündigung aus sonstigen Gründen bleibt unberührt.

8. Urheber- und Nutzungsrechte

Trainingsmaterialien sind unser geistiges Eigentum, bzw. das des Erstellers.

Die Lernmaterialien oder Teile daraus dürfen ohne schriftliche Einwilligung von uns nicht übersetzt oder vervielfältigt oder zu anderen Zwecken als zum Training der Teilnehmer verwendet werden.

9. Haftung auf Schadensersatz

Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Sofern nicht Vorsatz vorliegt, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Aufwendungsersatzansprüche des Kunden nach § 284 BGB sind insoweit abbedungen, als ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist.

10. Datenschutz

Den Teilnehmern ist bewusst, dass ihre erforderlichen persönlichen Daten zum Zweck der Kursplanung und -durchführung verarbeitet und diese auch an berechtigte Dritte, wie beispielsweise Lehrkräfte weitergegeben werden. Die Teilnehmer haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine Person, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist, an unserem Sitz. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.

AGB Übersetzungen

Stand: 02.02.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Fertigung
von Übersetzungen und ähnliche Werk- und Dienstleistungen

1. Geltung

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Fertigung von Übersetzungen und ähnliche bzw. zugehörige Werk- oder Dienstleistungen (etwa Korrekturlesen oder Beglaubigungen). Sie gelten auch für künftige Aufträge. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht akzeptiert.

2. Zustandekommen eines Auftrages, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Die Auftragserteilung kann mündlich, fernmündlich, postalisch, per E-Mail oder per Fax erfolgen. Eine rechtliche Bindungswirkung tritt erst durch unsere Bestätigung oder Ausführung des Auftrages ein.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns bereits bei der Auftragserteilung hinsichtlich der für die Auftragsbearbeitung erforderlichen Umstände - insbesondere Zielsprache, Verwendungszweck, Fachgebiet, besondere Terminologiewünsche, Wünsche hinsichtlich der Ausführungsform etc. - ausreichend zu instruieren. Sofern für die Anfertigung der Übersetzung ergänzende Informationen erforderlich sind, sind diese bereits bei Auftragserteilung zu übermitteln.

Verstößt der Auftraggeber gegen diese Mitwirkungspflichten, so geht dies zu seinen Lasten.

3. Kündigung des erteilten Auftrags

Sollte der Auftraggeber den Vertrag gemäß § 649 BGB kündigen, haben wir einen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Wir müssen uns jedoch dasjenige anrechnen lassen, was wir in Folge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen ersparen bzw. durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwerben bzw. zu erwerben böswillig unterlassen.

Etwa weitergehende gesetzliche Rechte des Auftraggebers werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.

4. Leistungserbringung, Leistungszeit, höhere Gewalt

Die Übersetzung erfolgt vollständig, in Übereinstimmung mit den grammatikalischen Regeln, dem Textsinn und dem Verwendungszweck der Übersetzung. Fachausdrücke werden in allgemein üblicher und allgemein verständlicher Form übersetzt, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen mitgegeben werden.

Eine stilistische Überarbeitung ist in keinem Fall geschuldet.

Teillieferungen an unternehmerische Auftraggeber sind zulässig, soweit sie diesem zumutbar sind.

Lieferfristen sind Schätzangaben, wenn diese nicht ausdrücklich als Festtermine vereinbart wurden. Sind feste Termine vereinbart, sind wir zum Hinausschieben des Termins berechtigt, wenn hierfür vom Auftraggeber zu vertretende Umstände maßgeblich sind. Dies gilt insbesondere, wenn sich herausstellt, dass ergänzende Informationen notwendig sind, um den Text sachgerecht übersetzen zu können. In diesem Fall informieren wir den Auftraggeber von der voraussichtlichen Verzögerung.

Höhere Gewalt und sonstige Ereignisse jedweder Art, welche die Ausführung des Auftrags verzögern oder in sonstiger Weise behindern und die nicht in unserer Einflusssphäre liegen und nicht von uns zu vertreten sind (z.B. Beschränkungen behördlicher Art, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Streik, Aussperrung usw.) befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von unserer Leistungspflicht. Wird für uns absehbar, dass derartige Ereignisse die Leistung verzögern, haben wir dies dem Auftraggeber anzuzeigen. Ist einer der Parteien eine Erfüllung des Vertrages aufgrund der Verzögerung nicht mehr zumutbar, ist sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind aufgrund dieser Sachverhalte ausgeschlossen.

5. Preis und Zahlungsbedingungen

Der Berechnung wird die zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages gültige Preisliste zugrunde gelegt.

Bei Übersetzungen richtet sich der Preis nach Sprache und Schwierigkeitsgrad des zu übersetzenden und des übersetzten Textes, sowie nach der Zeilenzahl des übersetzten Textes. Eine Normzeile hat 55 Zeichen einschließlich Leerzeichen.

Ist für die im konkreten Fall zutreffende Übersetzung mehrdeutiger Begriffe die Durchsicht von Informationsmaterial erforderlich, fällt für den Zeitaufwand, der aufgrund der Durchsicht dieses Materials anfällt, ein zusätzliches Honorar nach dem in der Preisliste genannten Stundensatz an.

Etwaige Kostenvoranschläge sind unverbindlich, bei den darin enthaltenen Angaben handelt es sich um ca.-Angaben, für deren Richtigkeit keine Gewähr übernommen wird.

Zahlung ist sofort fällig. Skonto wird nicht gewährt.

Der Auftraggeber ist zur Nutzung der Übersetzung erst mit vollständiger Zahlung berechtigt.

6. Urheberrecht

Übersetzungen sind geistiges Eigentum des Übersetzers.

Eine Mehrfachverwendung (etwa als Aushang, Rundschreiben, Formular, durch Druck und Vervielfältigung etc.) darf nur mit seiner Zustimmung erfolgen.

Sollten wir aufgrund einer von uns gelieferten Übersetzung durch Dritte wegen angeblicher oder tatsächlicher Verletzung von fremden Urheberrechten in Anspruch genommen werden, stellt uns der Auftraggeber von diesen in vollem Umfang frei. Er ist auch verpflichtet, uns aufgrund dieser Inanspruchnahme entstehende Kosten der Rechtsverteidigung auf erstes Anfordern zu tragen.

7. Mängel

Sollte die Übersetzung mangelhaft sein, hat der Auftraggeber eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb derer der Mangel zu beseitigen ist. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist oder dem wiederholten Fehlschlagen der Beseitigung des Mangels ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Rückgängigmachung des Vertrages oder eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.

Ein Mangel liegt nicht vor, sofern die als unzureichend erkannte Übersetzungsleistung auf der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers oder auf fehlerhaften, unvollständigen, terminologisch falschen oder schlecht lesbaren Übersetzungsvorlagen beruht.

Für Gewährleistungsansprüche unternehmerischer Auftraggeber besteht eine einjährige Gewährleistungsfrist, die ab Abnahme zu laufen beginnt. Für etwaige Schadensersatzansprüche jeder Art gilt dies nicht, insofern gelten die gesetzlichen Fristen. Für Auftraggeber, die keine Unternehmer sind, gilt die Fristverkürzung nicht.

8. Haftung auf Schadensersatz

Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Sofern nicht Vorsatz vorliegt, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Fälle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers nach § 284 BGB sind insoweit abbedungen, als ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist.

9. Vertraulichkeit

Aufträge werden grundsätzlich streng vertraulich behandelt. Unsere Mitarbeiter sind hierzu ebenfalls verpflichtet.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine Person, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist, an unserem Sitz. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.

AGB geförderte Kurse

Stand: 02.02.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen für geförderte Kurse
Learn and Speak Leipzig

1. Geltungsbereich und Definitionen

1.1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Durchführung von geförderten Sprachkursen, insbesondere:

  • Integrationskurse nach der Integrationskursverordnung (IntV)
  • Berufssprachkurse nach der Deutschförderverordnung (DeuFöV)
  • Maßnahmen nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)
  • Sonstige durch öffentliche Stellen geförderte Sprachbildungsmaßnahmen

Diese AGB gelten ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen und den jeweiligen Förderbedingungen der zuständigen Behörden, insbesondere des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), der Bundesagentur für Arbeit oder der Jobcenter.

1.2 Definitionen

Im Sinne dieser AGB gelten folgende Begriffe:

  • Teilnehmer/Teilnehmerin: Person, die an einem geförderten Kurs teilnimmt
  • Kostenträger: Die fördernde Stelle (BAMF, Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter etc.)
  • Kursträger: Learn and Speak Leipzig als zugelassener Träger
  • Förderung: Finanzielle Unterstützung durch öffentliche Mittel
  • Berechtigungsschein/Bildungsgutschein: Bewilligungsdokument des Kostenträgers

2. Zulassung und Qualitätssicherung

2.1 Trägerzulassung

Learn and Speak Leipzig ist als Träger für geförderte Maßnahmen nach den jeweils geltenden Vorschriften zugelassen. Die Durchführung der Kurse erfolgt ausschließlich im Rahmen der erteilten Zulassungen und unter Einhaltung aller damit verbundenen Auflagen.

2.2 Qualitätsmanagement

Der Kursträger verfügt über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß den Anforderungen der AZAV bzw. der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle). Die kontinuierliche Qualitätssicherung erfolgt durch:

  • Regelmäßige Evaluation der Kurse
  • Qualifizierung und Supervision der Lehrkräfte
  • Dokumentation der Lernfortschritte
  • Teilnehmerbefragungen
  • Beschwerdemanagement

3. Zustandekommen des Vertrags und Anmeldung

3.1 Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt zwischen dem Teilnehmer und Learn and Speak Leipzig zustande. Voraussetzung für die Teilnahme ist:

  • Eine gültige Teilnahmeberechtigung bzw. ein Berechtigungsschein des zuständigen Kostenträgers
  • Die vollständige und fristgerechte Anmeldung mit allen erforderlichen Unterlagen
  • Die Teilnahme an einem Einstufungstest (sofern erforderlich)
  • Die persönliche Anmeldung vor Kursbeginn

3.2 Erforderliche Unterlagen

Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Gültiger Berechtigungsschein/Bildungsgutschein
  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel)
  • Ggf. Nachweis über bisherige Deutschkenntnisse
  • Ausgefülltes Anmeldeformular
  • Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung

3.3 Einstufung

Sofern erforderlich, wird vor Kursbeginn ein Einstufungstest durchgeführt, um das Sprachniveau des Teilnehmers festzustellen und die Zuweisung zum passenden Kurs zu ermöglichen. Das Ergebnis ist für die Kurszuweisung bindend.

4. Kursdurchführung

4.1 Unterrichtszeiten und -umfang

Die Kurse werden nach den Vorgaben der jeweiligen Förderrichtlinien durchgeführt. Eine Unterrichtsstunde (UE) dauert 45 Minuten. Die konkreten Unterrichtszeiten, der Stundenumfang und die Kursdauer werden den Teilnehmern vor Kursbeginn schriftlich mitgeteilt.

Der Unterricht findet auch während der gesetzlichen Schulferien statt, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

4.2 Unterrichtsmethodik

Der Unterricht erfolgt nach anerkannten didaktischen Methoden und orientiert sich am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) sowie an den Curricula der jeweiligen Fördermaßnahme.

4.3 Lehrkräfte

Der Unterricht wird durch qualifizierte Lehrkräfte erteilt, die über die erforderlichen Zulassungen und Qualifikationen gemäß den Vorgaben des BAMF bzw. der zuständigen Förderstelle verfügen.

Ein Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht. Der Kursträger ist berechtigt, Lehrkräfte auszuwechseln, wenn dies aus organisatorischen oder pädagogischen Gründen erforderlich ist.

4.4 Unterrichtsmaterialien

Die für den Kurs erforderlichen Lernmaterialien werden den Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Die Materialien bleiben Eigentum des Kursträgers bzw. des Verlags und sind am Ende des Kurses zurückzugeben, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.5 Änderungen des Kursangebots

Der Kursträger ist berechtigt, aus wichtigem Grund Änderungen vorzunehmen:

  • Verlegung von Unterrichtszeiten (mit angemessener Vorankündigung)
  • Verlegung des Unterrichtsortes innerhalb des zugelassenen Standorts
  • Zusammenlegung oder Teilung von Kursen
  • Wechsel der Lehrkraft

Wesentliche Änderungen werden den Teilnehmern unverzüglich mitgeteilt. Bei unzumutbaren Änderungen steht dem Teilnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

5. Pflichten und Obliegenheiten der Teilnehmer

5.1 Teilnahmepflicht

Die Teilnehmer sind verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilzunehmen. Dies ist Voraussetzung für:

  • Den Lernerfolg
  • Die Auszahlung der Förderung durch den Kostenträger
  • Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung
  • Das Bestehen der Abschlussprüfung

5.2 Fehlzeiten und Entschuldigungspflicht

Kann ein Teilnehmer nicht am Unterricht teilnehmen, ist er verpflichtet:

  • Den Kursträger unverzüglich, spätestens am ersten Fehltag vor Unterrichtsbeginn zu informieren
  • Bei Krankheit ab dem dritten aufeinanderfolgenden Fehltag ein ärztliches Attest vorzulegen
  • Bei längerer Abwesenheit den Kostenträger zu informieren

Unentschuldigte Fehlzeiten oder die Überschreitung der zulässigen Fehlzeitenquote können zur Rückforderung der Förderung durch den Kostenträger und zum Ausschluss vom Kurs führen.

5.3 Zulässige Fehlzeiten

Die maximale Fehlzeitenquote richtet sich nach den Vorgaben des jeweiligen Kostenträgers:

  • Bei Integrationskursen: In der Regel maximal 30% Fehlzeiten für die Zulassung zur Abschlussprüfung
  • Bei Berufssprachkursen: Nach Maßgabe der DeuFöV
  • Bei AZAV-geförderten Maßnahmen: Nach Vorgabe des Kostenträgers

Bei Überschreitung der zulässigen Fehlzeiten kann die Wiederholung von Kursabschnitten erforderlich werden.

5.4 Mitwirkungspflichten

Die Teilnehmer sind verpflichtet:

  • Aktiv am Unterricht teilzunehmen
  • Hausaufgaben und Übungen zu erledigen
  • An Leistungstests und Prüfungen teilzunehmen
  • Änderungen persönlicher Daten (Adresse, Kontaktdaten, Aufenthaltsstatus) unverzüglich mitzuteilen
  • Änderungen bei der Förderberechtigung sofort anzuzeigen

5.5 Verhaltensregeln

Die Teilnehmer haben sich während des Unterrichts und auf dem Gelände des Kursträgers respektvoll und rücksichtsvoll zu verhalten. Insbesondere ist untersagt:

  • Störung des Unterrichts
  • Diskriminierung, Belästigung oder Bedrohung anderer Personen
  • Konsum von Alkohol oder Drogen
  • Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen
  • Rauchen in den Unterrichtsräumen

Verstöße können zum Ausschluss vom Kurs führen.

5.6 Meldepflichten gegenüber dem Kostenträger

Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle Änderungen, die für die Förderung relevant sind, unverzüglich sowohl dem Kursträger als auch dem Kostenträger zu melden. Dies betrifft insbesondere:

  • Aufnahme einer Beschäftigung
  • Umzug/Wohnortwechsel
  • Änderungen im Leistungsbezug
  • Andere laufende Maßnahmen
  • Krankheit oder längere Abwesenheit

6. Kosten und Zahlung

6.1 Kostentragung

Die Kursgebühren werden grundsätzlich durch den zuständigen Kostenträger übernommen, sofern eine gültige Teilnahmeberechtigung vorliegt.

6.2 Kostenbeitrag der Teilnehmer

Teilnehmer können nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu einem Kostenbeitrag verpflichtet sein:

  • Bei Integrationskursen: € 2,29 pro Unterrichtsstunde (Stand 2026) für Selbstzahler ohne Befreiung
  • Bei Berufssprachkursen: € 2,42 pro Unterrichtsstunde für erwerbstätige Teilnehmer ohne Leistungsbezug
  • Nach Maßgabe des jeweiligen Berechtigungsscheins

Eine Befreiung vom Kostenbeitrag ist möglich bei:

  • Bezug von Arbeitslosengeld II oder Bürgergeld
  • Bezug von Sozialhilfe
  • Besonderer Bedürftigkeit

Die Befreiung muss durch entsprechende Nachweise belegt werden.

6.3 Fälligkeit und Zahlungsweise

Der Kostenbeitrag ist - sofern nicht anders vereinbart - monatlich im Voraus bis zum 5. des Monats zu zahlen. Die Zahlung kann erfolgen durch:

  • Überweisung
  • Lastschrifteinzug (nach Erteilung eines SEPA-Mandats)
  • Barzahlung (nur nach Vereinbarung)

Skonto wird nicht gewährt.

6.4 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug behält sich der Kursträger vor:

  • Mahngebühren in Höhe von € 5,00 pro Mahnung zu erheben
  • Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen
  • Den Teilnehmer vom weiteren Unterricht auszuschließen
  • Den Kostenträger zu informieren

6.5 Prüfungsgebühren

Die Gebühren für die Abschlussprüfung (z.B. Deutschtest für Zuwanderer - DTZ, telc-Prüfungen) sind in den Kursgebühren nicht enthalten, sofern diese nicht vom Kostenträger übernommen werden. Die Höhe der Prüfungsgebühren wird den Teilnehmern rechtzeitig mitgeteilt.

7. Abmeldung, Kursabbruch und Kündigung

7.1 Abmeldung vor Kursbeginn

Eine Abmeldung vor Kursbeginn ist kostenfrei möglich, wenn:

  • Die Abmeldung spätestens 5 Werktage vor Kursbeginn erfolgt
  • Der Berechtigungsschein zurückgezogen wurde
  • Andere wichtige Gründe vorliegen

7.2 Kursabbruch durch den Teilnehmer

Ein Kursabbruch während des laufenden Kurses ist dem Kursträger und dem Kostenträger unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei vorzeitigem Kursabbruch ohne wichtigen Grund kann der Kostenträger die Förderung zurückfordern und eine Sperrfrist für weitere Maßnahmen verhängen.

Als wichtiger Grund für einen Kursabbruch gelten insbesondere:

  • Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
  • Umzug aus wichtigem Grund
  • Schwere Erkrankung (ärztlich nachzuweisen)
  • Schwangerschaft/Mutterschutz
  • Unzumutbarkeit der Kursfortsetzung

7.3 Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung des Vertrags ist ausgeschlossen, da es sich um Verträge über eine feste Leistungszeit handelt.

7.4 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten.

Der Kursträger kann den Vertrag außerordentlich kündigen bei:

  • Schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Teilnahmepflichten
  • Erheblichen Störungen des Unterrichts
  • Gefährdung anderer Teilnehmer oder Mitarbeiter
  • Entzug der Teilnahmeberechtigung durch den Kostenträger
  • Falschen Angaben bei der Anmeldung
  • Überschreitung der zulässigen Fehlzeiten
  • Nicht-Zahlung des Kostenbeitrags trotz Mahnung

7.5 Kursabbruch durch den Träger

Der Kursträger ist berechtigt, einen Kurs abzubrechen oder nicht beginnen zu lassen, wenn:

  • Die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird
  • Die Zulassung für den Kurs durch den Kostenträger entzogen wird
  • Höhere Gewalt die Durchführung unmöglich macht
  • Wichtige organisatorische Gründe vorliegen

In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich informiert und erhalten Unterstützung bei der Vermittlung in einen alternativen Kurs.

7.6 Trägerwechsel

Ein Wechsel zu einem anderen zugelassenen Kursträger ist grundsätzlich möglich, bedarf aber der Zustimmung des bisherigen und des neuen Trägers sowie des Kostenträgers. Ein Trägerwechsel ist nur bei Vorliegen ausreichender Gründe zulässig, insbesondere:

  • Umzug in ein anderes Einzugsgebiet
  • Unzumutbarkeit der Kursfortsetzung beim bisherigen Träger
  • Wechsel auf Veranlassung des Kostenträgers

Unberechtigte Trägerwechsel können zur Ablehnung oder zum Widerruf der Teilnahmeberechtigung führen.

8. Prüfungen und Zertifikate

8.1 Teilnahme an Prüfungen

Die Teilnehmer sind verpflichtet, an den vorgesehenen Zwischen- und Abschlussprüfungen teilzunehmen. Bei Integrationskursen ist dies Voraussetzung für die Ausstellung der Teilnahmebescheinigung und ggf. für die Kostenerstattung bei erfolgreichem Abschluss.

8.2 Prüfungsvoraussetzungen

Die Zulassung zur Abschlussprüfung setzt voraus:

  • Teilnahme am Kurs im erforderlichen Mindestumfang
  • Einhaltung der Fehlzeitenquote
  • Erfüllung der Leistungsanforderungen
  • Bezahlung aller fälligen Gebühren

8.3 Prüfungswiederholung

Eine einmalige Wiederholung der Abschlussprüfung ist in der Regel möglich. Die Kosten für Prüfungswiederholungen können je nach Förderrichtlinie vom Teilnehmer selbst zu tragen sein oder durch den Kostenträger übernommen werden.

8.4 Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate

Nach ordnungsgemäßer Teilnahme erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung. Bei erfolgreichem Abschluss wird zusätzlich ein Zertifikat über das erreichte Sprachniveau ausgestellt.

9. Datenschutz und Dokumentation

9.1 Datenerhebung und -verarbeitung

Der Kursträger erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer ausschließlich im erforderlichen Umfang für:

  • Die Durchführung und Organisation der Kurse
  • Die Abrechnung mit dem Kostenträger
  • Die Erfüllung gesetzlicher Dokumentations- und Meldepflichten
  • Qualitätssicherungsmaßnahmen

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

9.2 Weitergabe von Daten

Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur:

  • An den zuständigen Kostenträger (BAMF, Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter)
  • An die eingesetzten Lehrkräfte (im erforderlichen Umfang)
  • An Prüfungsinstitutionen
  • Mit Einwilligung des Teilnehmers
  • Wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht

9.3 Teilnehmerrechte

Die Teilnehmer haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht.

10.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, unser Sitz in Leipzig.

10.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen.



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